|
Mitteilung des Bundesinnenministeriums 31.5.2002:
Waffenrecht im Vermittlungsausschuss
Zu der heute vom Bundesrat beschlossenen Anrufung des
Vermittlungsausschusses zur Waffenrechtsnovelle erklären Bundesinnenminister
Otto Schily und der bayerische Staatsminister Dr. Günther Beckstein:
"Mit dem Beschluss des Bundesrates, der inhaltlich in einer gemeinsamen
Arbeitsgruppe von Bund und Ländern nach Anhörung der Verbände
vorbereitet
wurde, ziehen wir die waffenrechtlich nötigen Konsequenzen aus den
schrecklichen Ereignissen in Erfurt. Der von der Koalitionsmehrheit mit
Unterstützung der CDU/CSU-Opposition im Bundestag am 26. April beschlossene
Entwurf zur Neuregelung des Waffenrechts, der bereits eine Vielzahl von
Verschärfungen im Vergleich zum heute geltenden Recht vorsah, wird
in einzelnen
Punkten weiter präzisiert werden. Mit den vorbereiteten Änderungen
tragen wir
dem Umstand Rechnung, dass junge Menschen im Heranwachsendenalter in ihrer
Entwicklung noch nicht gefestigt sind. Deshalb gibt es künftig für
diese
Altersgruppe besondere Regelungen. Zudem sorgen wir dafür, dass die
Abgrenzung zwischen sportlichem und kampfmäßigen Schießen
trennschärfer wird.
Sogenannte Pumpguns werden künftig gänzlich verboten. Es ist
erfreulich, dass
es gelungen ist, das Waffenrecht in einer konstruktiven Debatte aller
politisch und
gesellschaftlich Verantwortlichen weiterzuentwickeln. Im weiteren Verlauf
wird
darauf geachtet werden, das sicherheitsrechtlich Erforderliche in einer
Weise
durchzuführen, dass Jägern und Sportschützen keine schikanösen
Erschwernisse
auferlegt werden."
Die Arbeitsgruppe hat folgende Eckpunkte erarbeitet, die nun dem
Vermittlungsausschuss unterbreitet werden:
1. Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen
2. Medizinisch-psychologische Untersuchung für den Erwerb und Besitz
waffenrechtlicher Erlaubnisse
3. Betreuung bei der Schießausbildung minderjähriger Schützen
4. Behördliche Genehmigung von Schießsportordnungen
5. Definition des sportlichen Schießens zur Abgrenzung des sportlichen
vom kampfmäßigen Schießen
6. Verbot von sog. Pumpguns 7.Beschränkung des Erwerbs gefährlicher
Gebrauchswaffen durch Sportschützen
8. Konkretisierung der Vorschriften über die Verwahrung von Großkalibermunition
bei Sportschützen
9. Meldepflicht für Waffenhändler beim Überlassen von Schusswaffen
10. Aufsichtsmöglichkeiten der Schießsportverbände über
Schießsportvereine, die ihnen angeschlossen sind
11. Mindestaltersgrenze für das Schießen durch Kinder
|